Kenntnisnachweis für Modellflugsportler
Mit dem DMFV zum Kenntnisnachweis für Modellflugsportler:
Mit der erteilten Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947 ist der DMFV e.V. vom Luftfahrt-Bundesamt beauftragt, die Bescheinigung (Kenntnisnachweis) über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulungsmaßnahme auszustellen.
Die erlangte Bescheinigung berechtigt deren Inhaber, ein Flugmodell über 2 kg Abflugmasse oder in einer Höhe von mehr als 120m im Rahmen der Betriebsgenehmigung des DMFV zu steuern – auf und außerhalb von Modellfluggeländen. Der Kenntnisnachweis gilt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland für den Einsatz von Flugmodellen und Multicoptern in Sichtweite im Sport- und Freizeitbereich!
Pilotenscheine für manntragende Luftfahrzeuge oder Kompetenznachweise des LBA haben im Rahmen des Modellflugbetriebs der Verbände keine Gültigkeit.
Weitere Informationen und Erwerb des Kenntnisnachweis unter:
Wann wird ein Kenntnisnachweis bei uns auf dem Modellflugplatz benötigt?
Dieses kleine Ablaufdiagramm zeigt einfach dargestellt wann ein Kenntnisnachweis bei Benutzung unseres Modellfluggeländes benötigt wird:
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Wann wird ein Kenntnisnachweis bei uns auf dem Modellflugplatz benötigt?
PDF DMFV Leitfaden (Neu ab Sommer 2022):
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